Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag AKZENT Hotel „Am Burgholz“ GmbH

Bereitstellung

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, die Ferienwohnung oder das Ferienhaus bestellt oder zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Vermieter das Recht vor, bestellte Zimmer nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
  • Der Gast erwirkt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltungen). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermieter verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
    Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss

  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  • Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

Um- und Abbestellung /Stornierungsfristen/-kosten

Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Leistungen berechnen wir:

  • bis 6 Wochen vor Ankunft  keine Kosten
  • bis 3 Wochen vor Ankunft  40% der gebuchten Gesamtleistung
  • bis 1 Woche vor Ankunft  60% der gebuchten Gesamtleistung
  • bis 2 Tage vor Ankunft  80% der gebuchten Gesamtleistung
  • 2 bis 0 Tage vor Ankunft  100% der gebuchten Gesamtleistung
  • Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der ersparten Aufwendungen.
  • Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, bei Absage durch den Gast nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Leistungen, Preise und Zahlungen

  • Die angegeben Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungs- und Umsatzsteuer (MwSt.)
  • Erhöhungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  • Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  • Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% .bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Bargeld
  • VISA
  • EUROCARD/MASTERCARD
  • Ec-Karte
  • Der Vermieter ist berechtigt Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen
  • Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden.
  • Eine Erstattung durch Gutscheinberechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.

Haftung

  • Die Vertragspartner des Vermieters bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Vermieter in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
  • Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume, berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses ohne, dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
  • Das Hotel haftet dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (das 100-fache des Zimmerpreises, max. 3500,00 €) Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer, das Fenster oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gem. 701 BGB nur bis zum Betrag von 800,00 € gehaftet.
  • Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Abreise

  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

Fremdleistungen

  • Auf Fremdleistungen, welche der Vermieter vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Eine Haftung des Vermieters für

 Leistungen Dritter besteht jedoch nicht.

Weckaufträge

  •  Der Vermieter wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

Fundsachen und Nachsendungen

  • Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Der Vermieter verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem Fundbüro übergeben.
  • Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch der Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand − auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten − ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  • Es gilt deutsches Recht.
  • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Tabarz, Dezember 2015